Technische Regelwerke

 

Bei der Bewertung, Berechnung und Simulation von Wärmebrücken im Hochbau sind eine Reihe von normativen Regelwerken zu beachten. An dieser Stelle soll ein kompakter Überblick mit den relevantesten Normungen aufgeführt werden.  

 

Normkürzel

 

Bezeichnung

DIN EN ISO 6946

 

Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient -

 

Berechnungsverfahren

 

DIN 4108-02

 

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an

 

den Wärmeschutz

 

DIN 4108-02 Beiblatt 2

 

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und

 

Ausführungsbeispiele

 

DIN 4108-03

 

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter

 

Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und

 

Ausführung

 

DIN 4108-04

 

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und

 

feuchteschutztechnische Bemessungswerte

 

DIN EN ISO 10211

Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Detaillierte Berechnungen

DIN EN ISO 10077-1

Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1: Allgemeines

DIN EN ISO 10077-2

Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen

DIN EN ISO 13370

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Wärmeübertragung über das Erdreich - Berechnungsverfahren

DIN 4108-07

Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele

DIN EN ISO 10456

Baustoffe und Bauprodukte - Wärme- und feuchtetechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte und Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte

 

Ergänzend zu den oben aufgeführten Normungen gilt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Bei Gebäuden sind gemäß § 7 Bauteile, die gegen Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen so auszuführen, dass die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz und somit auch der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken im Hinblick auf Energieeinsparung sowie Schadensvermeidung eingehalten werden.